Der ÖGAM-Code of Conduct
Einleitung:
Die ÖGAM verpflichtet sich zur kontinuierlichen Reflexion möglicher Interessenskonflikte mit dem Ziel von deren Vermeidung. Sie verpflichtet sich zur Transparenz im Umgang mit Fremdmitteln.
„Interessenkonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse beziehen, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst werden.“
Die ÖGAM und ihre Proponent:innen bekennen sich zum Streben nach Integrität und Compliance mit den im Folgenden formulierten Verhaltensstandards.
Ziel:
Die ÖGAM und ihre Proponent:innen bekennen sich zum Streben nach Integrität und Compliance mit den im Folgenden formulierten Verhaltensstandards.
Rückblick:
Im Jahr 2009 wurde seitens der ÖGAM eine erste “Richtlinie für den Umgang mit Fremdmitteln” beschlossen (auf Basis des ÖÄK Verhaltenskodex, Declaration of Helsinki, dem damals gültigen Anit-Korruptionsgesetzen, Wonca-Richtlinien und weiteren Dokumenten), einhergehend mit einer “internen Ethikkommission der ÖGAM” (Christoph Dachs, Reinhold Glehr und Manfred Maier) welche die Tätigkeiten der ÖGAM hinsichtlich der Einhaltung ethisch-professioneller Standards überprüfen sollte und geplante Studien, Veranstaltungen und Publikationen der ÖGAM hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den im März 2009 beschlossenen Richtlinien im Umgang mit Fremdmitteln zu überprüfen. Ziel war es, die Seriosität der ÖGAM als wissenschaftliche Fachgesellschaft zu sichern und transparenter zu machen.
Im Rahmen der Generalversammlung in St. Gilgen 2017 erfolgte eine Aktualisierung dieser Richtlinien sowie zusätzlich die Überführung der Ethikkommission in den Arbeitskreis “Projektförderung” (= Beirat für Fördermittel, in Unabhängigkeit vom Präsidium der ÖGAM), der das Präsidium weiterhin berät und unterstützt.
Aufgrund der zunehmenden Präsenz in der Öffentlichkeit, stark steigenden Anzahl an Nachfragen um Unterstützung, Partnerschaften, Publikationen und Tätigkeiten wurde in der GV 2022 eine Weiterentwicklung der ÖGAM-Richtlinien hin zu einem “Code of Conduct” für die ÖGAM entschieden und dieser 2023 in seiner Erstfassung beschlossen.