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	<title>ÖGAM &#8211; ÖGAM</title>
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	<description>Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin</description>
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	<item>
		<title>Geschäftsordnung</title>
		<link>https://oegam.at/2026/02/geschaeftsordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Feb 2026 14:37:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[ÖGAM]]></category>
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					<description><![CDATA[Version: 09.03.2025 Ad 1. Verein Ad 2. Ziele und Zwecke des Vereins Ad 3. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes – Ad 5. Zweigvereine Ad 6. REGIONALGRUPPEN &#8211; Geschäftsordnung Pflichten der&#8230;&#160;<a href="https://oegam.at/2026/02/geschaeftsordnung/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Geschäftsordnung</span></a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Version: 09.03.2025</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 1. Verein</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 1.1. Derzeitiger Sitz des Vereines ist  1090 Wien, Alserstraße 4 c/o Wiener Med. Akademie für Ärztliche Fortbildung und Forschung </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 2. Ziele und Zwecke des Vereins</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 2. Im Umgang mit Fördermitteln gelten die vereinsinternen Compliance-Richtlinien (“Code of Conduct”). Sie müssen auf der Homepage frei zugänglich sein.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 2.3 Die ÖGAM ist keine wahlwerbende Gruppierung und politisch unabhängig. Sie vertritt keine standespolitischen Anliegen oder sonstige Interessen von Einzelpersonen. </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 3. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes –</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Klarstellung: </strong>Zur Erreichung der Vereinszwecke und gemeinsamen Erarbeitung der ideellen Mittel sind auch persönliche Treffen der Mitglieder oder Vereinsorgane notwendig. Dazu zählen die Klausurtagung im Vorfeld der Generalversammlung sowie damit assoziierte Treffen von Taskforces oder Arbeitskreisen, einmal jährlich eine Nachwuchsakademie sowie die Vorstandssitzungen. </li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Welche Kosten im Rahmen dieser Treffen von der ÖGAM übernommen werden, entscheidet der Vorstand nach Empfehlung durch den Kassier. Diesbezüglich getroffene Entscheidungen während der Generalversammlung haben die Gewichtung eines Vorstandsbeschlusses und können mittels Vorstandsbeschluss adaptiert werden. </li>



<li>Zu entscheiden sind: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Finanzrahmen, der dem Präsidium freigegeben wird, damit es seine unmittelbaren Aufgaben erfüllen kann (siehe GO – 13. Präsidium) 
<ul class="wp-block-list">
<li>Stand Dez.2024: 800€ für jeweilige Einzelentscheidungen als alter Vorstandsbeschluss  </li>
</ul>
</li>



<li>Für die Generalversammlung: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Verpflegung der Teilnehmenden (Essen, Tischgetränke, Pausenverpflegung) sowie Verpflegung der Angehörigen bei gemeinsamen Abendessen im Rahmen der Generalversammlung </li>



<li>Kostenübernahme der Übernachtungen des Präsidiums (Ja/nein) </li>



<li>Die Entscheidung bez. Der Anwesenheit des Sekretariats und damit verbundener Kosten </li>
</ul>
</li>



<li>Kosten für Vorstandssitzungen:  
<ul class="wp-block-list">
<li>Die ÖGAM trägt allfällige Kosten für die Organisation von Vorstandssitzungen bis zu 3x jährlich inklusive der vor Ort notwendigen Verpflegung </li>



<li>Der Vorstand trifft die Entscheidung, ob die Anwesenheit des Vereinssekretariats notwendig/finanziell möglich ist. </li>
</ul>
</li>



<li>Für weitere Veranstaltungen, die dem Vereinszweck dienen (z.B. Nachwuchsakademie, Fortbildungen.) 
<ul class="wp-block-list">
<li>Verpflegung (Essen/Trinken) der Teilnehmenden vor Ort </li>



<li>Kostenübernahme gemeinsamer Abendessen mit Angehörigen i.R. d. Nachwuchsakademie (Ja/nein) </li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>



<li>Prinzipiell gilt: Es besteht seitens sämtlicher Mitglieder kein Anspruch auf Fahrtkostenrückerstattung oder Aufwandsentschädigungen und die Abrechenbarkeit von Spesen werden in Höhe und Umfang durch Vorstandsbeschlüsse geregelt.</li>



<li>Ad 3.5.: Angebote und Vergleiche sind in der Vereinsbuchhaltung aus Transparenzgründen abzulegen. </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 5. Zweigvereine</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Klarstellung: Eine Personalunion zwischen einer Funktion als ÖGAM-Vorstandsmitglied und Zweigvereins-Vorstandsmitglied ist möglich </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 6. REGIONALGRUPPEN &#8211; Geschäftsordnung</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Zuteilung und Verwaltung der Mitglieder erfolgt über die ÖGAM (siehe Statuten – Beginn der Mitgliedschaft)   </li>



<li>Erläuterung: Gibt es in einem Bundesland eine Gesellschaft oder Vereinigung, die institutionelles Mitglied mit Status einer Landesgesellschaft der ÖGAM ist, so kann in diesem Bundesland parallel dazu KEINE Regionalgruppe geschaffen werden – Regionalgruppen dürfen nicht in direkter Konkurrenz zu den Landesgesellschaften stehen, sie dienen lediglich der lokalen Vernetzung von ÖGAM-Mitgliedern OHNE lokale Vereinsstruktur. </li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Pflichten der Regionalgruppen </strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Regionalgruppen haben fristgerecht vor der ÖGAM-Generalversammlung folgende Punkte an die ÖGAM zu übermitteln: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Liste der Stimmberechtigten Delegierten für die GV </li>



<li>Nominierung einer Regionalsprecher:in und Stellvertretung als Delegierte im ÖGAM-Vorstand zur Wahl bei der GV </li>
</ul>
</li>



<li>Die Wahl der Regionalsprecher erfolgt somit auf 3 Jahre </li>



<li>Zumindest ein jährliches Treffen der Regionalgruppe wäre somit zu empfehlen.  
<ul class="wp-block-list">
<li>Auf Wunsch von einer der beiden Seiten kann ein ÖGAM-Präsidiumsmitglied daran teilnehmen. </li>



<li>Treffen der Regionalgruppe können in Präsenz oder online als einfache virtuelle Versammlung, moderierte virtuelle Versammlung oder hybride Versammlung im Sinne des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz stattfinden </li>



<li>Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit </li>
</ul>
</li>



<li>Sind keine Regionalsprecher:innen vorhanden oder kommen diese der Aufgabe nicht nach, so kann das Präsidium eine andere Person aus der Regionalgruppe mit der Organisation betrauen oder diese selbst übernehmen.
<ul class="wp-block-list">
<li>Die Bestätigung der Regionalsprecher erfolgt im Rahmen der Vorstandswahl durch die ÖGAM-Generalversammlung. </li>



<li>Die Regionalsprecher sind dem ÖGAM-Vorstand unmittelbar und der Generalversammlung berichtspflichtig </li>
</ul>
</li>



<li>Regionalsprecher können und sollen vom Präsidium auch für externe Anfragen eingebunden werden, sofern diese von überwiegend regionaler Natur sind. </li>



<li>Das Präsidium kann repräsentative Aufgaben an die Regionalsprecher übertragen 
<ul class="wp-block-list">
<li>Das Stimmrecht der Regionalgruppe in Generalversammlung und Vorstand ist in den ÖGAM-Statuten abhängig der Größe festgelegt. </li>
</ul>
</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Finanzielle Ausstattung der Regionalgruppen: </h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Mitgliedsbeitrag direkter Mitglieder und damit der Mitglieder der Regionalgruppen wird von der Generalversammlung festgelegt, </li>



<li>Dieser darf den Mitgliedsbeitrag der Gesellschaften und institutionellen Mitglieder, welche ordentlichen Mitgliedsstatus innerhalb der ÖGAM haben, nicht unterschreiten </li>



<li>Die Höhe dieses Beitrages ist für alle direkten Mitglieder und somit für alle Regionalgruppen gleich. </li>
</ul>



<p></p>



<p>Überschreitet der festgelegte Beitrag für direkte Mitglieder den Mitgliedsbeitrag der Gesellschaften und Vereine mit ordentlichem Mitgliedsstatus, so kann die Generalversammlung über die Verwendung dieser weiteren Anteile entscheiden. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Prinzipiell kann jede Regionalgruppe für regionale Tätigkeiten zur Erfüllung der ÖGAM-Vereinszwecke um finanzielle Unterstützung beim Vorstand ansuchen. </li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Dies kann nur mittels konkreter Projektbeschreibung und/oder entsprechender Kostenaufstellung (z.B. bei geplanten Tagungen/Kongressen oder für im Namen der ÖGAM ausgeführte lokale Aktivitäten) und nur im Vorhinein erfolgen. Wird für diese Projekte die Unterstützung des ÖGAM-Sekretariats gebraucht, ist auch eine Stundenabschätzung dafür beizulegen und vom ÖGAM-Kassier zu prüfen.  </li>



<li>Wünscht eine Regionalgruppe eine geregelte jährliche finanzielle Zuwendung, so ist ein vorausschauender Budgetplan für einen definierten Zeitraum (max. 5 Jahre) einzureichen, die Generalversammlung kann im Budget der ÖGAM diese für die Regionalgruppe zweckbinden – die Freigabe bereits zweckgebundener Mittel einer Regionalgruppe kann auf Antrag an das ÖGAM-Präsidium bzw. Im Rahmen einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit erfolgen. </li>



<li>Budgetierte Mittel, die in dem definierten Zeitraum nicht abgerufen werden, fließen zurück ins Gesamtbudget der ÖGAM. Eine längerfristige Zweckwidmung oder Bildung von Rücklagen für eine Regionalgruppe ist nicht vorgesehen </li>



<li>Dies gilt sinngemäß auch für das Budget von Landesorganisationen, die ihr Vereinsvermögen der ÖGAM übergeben und als Regionalgruppe im ÖGAM-Verband bleiben. Die Höhe des übertragenen Vermögens ist seitens der sich aufzulösenden Organisatin entlang ihrer eigenen Statuten festzulegen, die Zweckbindung muss mit einem konkreten Anliegen begründet und zeitlich begrenzt sein (z.B. regionale Veranstaltungsreihen o.ä),  </li>



<li>Die Einrichtung eines Regionalgruppenkontos ist aufgrund der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht vorgesehen. Etwaige an die Regionalgruppe gerichteten Zuwendungen gehen also an die ÖGAM. </li>



<li></li>
</ul>



<p>Für die Verwendung des ÖGAM-Sekretariates und bestehender ÖGAM-Strukturen (Homepage, Mitgliederverwaltung etc.) zur Mitgliederbetreuung und zur Erreichung der Vereinsziele der ÖGAM im Sinne des Mitgliederservices auf regionaler Ebene entstehen den Regionalgruppen keine weiteren Kosten. </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Für jede Regionalgruppe ist ein Unterbereich der ÖGAM-Webseite einzurichten für regionale Aktivitäten, Neuigkeiten und Ansprechpersonen – die inhaltliche Gestaltung obliegt den Mitgliedern der Regionalgruppe, die Wartung und Aktualisierung ist Teil der ÖGAM-Struktur </li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zusätzliche externe Seiten sind nicht vorgesehen </li>



<li>Die Errichtung zusätzlicher Kommunikationsauftritte bzw. Kanäle (z.B.Social Media) ist nur mit Zustimmung des ÖGAM-Vorstandes gestattet. </li>
</ul>



<p></p>



<p>Sollte sich eine Regionalgruppe zu einem Zweigverein oder einem institutionellen Mitglied (zurück)entwickeln, weil Bedarf einer eigenen Rechtspersönlichkeit bzw. Vereinsstruktur besteht, so kann dieser Verein erst nach Bestätigung der ordentlichen Mitgliedschaft durch die Generalversammlung der ÖGAM um finanzielle Unterstützung ansuchen. Es besteht kein Anspruch seitens des neuen Vereines auf weitere Vermögenswerte. </p>



<p>Zur Bildung einer Regionalgruppe mit Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die ÖGAM sind zumindest 5 direkte Mitglieder notwendig, entsprechend verliert die Regionalgruppe bei Unterschreiten dieser Zahl ihren Status und kann keine finanziellen Mittel als Regionalgruppe erhalten.  </p>



<p>Löst sich eine Landesorganisation auf und ihre Mitglieder entscheiden sich zum Verbleib als direkte Mitglieder in der ÖGAM, gilt für den Jahresrest der bereits gezahlte Beitrag an die Landesorganisation als Mitgliedsbeitrag dieses Jahres, der Beitrag der direkten Mitgliedschaft muss erst mit darauffolgendem Kalenderjahr geleistet werden. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Ad 8. Beendigung der Mitgliedschaft</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>ad 8.1.5: bei institutionellen Mitgliedern muss vom Sekretariat oder Kassier persönlich der Empfang der Zahlungserinnerung überprüft werden. </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"> Ad 9. Rechte der Mitglieder</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li> Zusammengefasst zur Erinnerung: Durch die Zugehörigkeit bei Landesgesellschaften, JAMÖ, Zweigvereinen oder auch Regionalgruppen haben Mitglieder der ÖGAM indirektes aktives Wahlrecht und passives Wahlrecht. Direkte Mitglieder, die als außerordentliche Mitglieder geführt sind, die also keiner Landesorganisation, JAMÖ, Zweigverein oder Regionalgruppe angehören, haben nur passives Wahlrecht, sie können gewählt werden, haben aber keine Möglichkeit zur aktiven (indirekten) Wahl</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ad 11. Mitgliedsbeiträge </strong></h2>



<p>Folgende Kategorien sind von der Generalversammlung festzulegen: </p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ordentliche Mitglieder 
<ul class="wp-block-list">
<li>Institutionelle Mitglieder (Landesgesellschaften) </li>



<li>JAMÖ  
<ul class="wp-block-list">
<li>Seit GV Beschluss 2011 beitragsbefreit für die ÖGAM, Empfehlung zur Befreiung in den MOs</li>
</ul>
</li>



<li>Direkte Mitglieder der Regionalgruppen 
<ul class="wp-block-list">
<li>Pensionisten
<ul class="wp-block-list">
<li>Der Nachweis der Niederlegung der Kassenordination aufgrund von Pensionierung sowie die persönliche Bestätigung einer Erwerbstätigkeit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>



<li>Außerordentliche Mitglieder 
<ul class="wp-block-list">
<li>Zweigvereine – wobei hier gilt: bei Doppelmitgliedschaft in einem institutionellem Mitgliedsverein (Landesgesellschaft) oder als direktes Mitglied der ÖGAM und Zweigverein, ist der Mitgliedsbeitrag dieser Person nicht über den Zweigverein abzuführen. </li>



<li>Fördernde Mitglieder: Der Mitgliedsbeitrag fördernder Mitglieder darf jenen der direkten Mitglieder nicht unterschreiten. Eine Schaffung von Beitragsstufen mit Incentives wie z.B. Auszeichnungen ist möglich </li>
</ul>
</li>
</ul>



<p>Die Generalversammlung kann, sofern es die Finanzplanung erlaubt, einzelne Mitgliedskategorien von der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages an die ÖGAM befreien (z.B. JAMÖ, Zweigvereine). Ob in einer Landesgesellschaft für JAMÖs ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten ist, obliegt der verantwortlichen Vereinsstruktur.</p>



<h1 class="wp-block-heading">Ad 12. ABSCHNITT 2 &#8211; ORGANE DER GESELLSCHAFT </h1>



<h3 class="wp-block-heading">12.1.  ORGANE DER GESELLSCHAFT  </h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 12.1.1: Die Teilnahme an der Generalversammlung kann in o.g. Fällen ohne physische Präsenz durch elektronische Übertragung erfolgen, wenn eine vom Vorstand bereitgestellte akustische und optische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit besteht. Dabei muss es jedem Teilnehmer möglich sein, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen. Die elektronische Teilnahme an der Versammlung gilt nur dann als gültig erfolgt, wenn das Mitglied eindeutig identifiziert werden kann. Der Vorstand legt mit der Einladung zur Generalversammlung fest, ob diese Art der Teilnahme angeboten wird („[teil-] virtuelle Generalversammlung“) und welche Verbindungstechnologie dabei zum Einsatz kommt. In der Einberufung einer derartigen Versammlung ist anzugeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der teilvirtuellen Generalversammlung bestehen. Sämtliche in den Statuten definierten Fristenläufe (z.B. Einberufung, Fristen zur Bekanntgabe der stimmberechtigten Mitglieder und Tagesordnung etc.) bleiben gültig.  </li>



<li>Ad 12.8. Der/die Vorsitzende kann eine:n Kovorsitzende:n benennen, welche:r im Ablauf unterstützt  </li>



<li>Die Aufgaben des Vorsitzes der GV und in der VS sind: 
<ul class="wp-block-list">
<li>die Einhaltung der Tagesordnung, </li>



<li>die Diskussionsleitung und Moderation während dem Plenum, </li>



<li>die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen. </li>
</ul>
</li>



<li>Die Vorsitzenden haben neutral und unabhängig im Interesse des Vereines zu handeln. In Situationen, wo sie sich nicht in der Lage sehen, neutral und unabhängig die Rolle zu erfüllen, kann die Vorsitzfunktion an die Ko-Vorsitzenden oder ein anderes anwesende Mitglied übertragen werden.  </li>



<li><strong>Erläuterung:</strong>  Aus den Statuten ergibt sich: Personen aus dem Präsidium sowie dem Vorstand der ÖGAM sind bei der Generalversammlung nicht stimmberechtigt – es sei denn sie sind von ihren Vertretungen (Landesorganisation, JAMÖ, Regionalgruppe oder Zweigverein) als stimmberechtigte Delegierte für die Generalversammlung benannt. </li>



<li>Bei Wahl des Präsidiums und des Vorstandes kommt es nach Entlastung der Vereinsorgane zum Rücktritt derselben, die stimmberechtigten Delegierten wählen dann den neuen Vorstand und Präsidium. </li>



<li>Abstimmungen sind durch ein Vier-Augen-Prinzip zu prüfen – unabhängig davon, ob es eine offene oder geheime Wahl ist. </li>



<li> Der Vorsitz hat darauf zu achten bzw. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass nur Stimmberechtigte ihre Stimme abgeben (s. dazu Abs.12. 4), dies beinhaltet auch die Delegation der Wahlleitung sowie die Beauftragung des Sekretariates zur Unterstützung.  </li>



<li>Ad 12.13. Die Generalversammlung kann erst beginnen, wenn die die Anwesenheit der Stimmberechtigten bzw. die Stimmdelegationen geklärt sind </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading"> Ad 13. Präsidium </h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 13.4 Die Generalversammlung kann dem Präsidium zur Erfüllung der Vereinszwecke oder der repräsentativen Funktionen einen Finanzrahmen zugestehen. Diese Ausgaben dürfen selbstverständlich nur statutengemäß und zur Erfüllung der Vereinszwecke getätigt werden und müssen mit einer einfachen Mehrheit im Präsidium abgestimmt werden. Alle weiteren Entscheidungen haben im Vorstand zu erfolgen </li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>Repräsentative Zwecke sind: 
<ul class="wp-block-list">
<li>Das Vertreten der Gesellschaft in der Öffentlichkeit in allen Belangen wie Teilnahme an Pressekonferenzen, Ausendung von Pressemitteilungen, Vertretung der ÖGAM bei Anlässen (nicht-wissenschaftlichen Charakters). 
<ul class="wp-block-list">
<li>Die Aussendung von Pressemitteilungen erfolgt nach Abstimmung mit dem Vorstand </li>
</ul>
</li>



<li>Der Vorstand ist per Umlauf über entsprechende Aussendungen im Vorfeld zu informieren und es ist ihm Gelegenheit zu geben, Rückmeldung zu geben. Bei hoher Dringlichkeit und Ausbleiben zeitgerechter Rückmeldungen ist ein Mehrheitsbeschluss im Präsidium zur Freigabe der APA-Aussendung ausreichend. Über die daraus entstehenden Kosten entscheidet das Präsidium </li>



<li>Die Teilnahme an kurzfristig anberaumten Pressekonferenzen im Auftrag der ÖGAM </li>
</ul>
</li>



<li>Eine Abstimmung hat im Vorfeld innerhalb des Präsidiums zu erfolgen, im Notfall zwischen Präsidenten und beiden Vizepräsidenten telefonisch 
<ul class="wp-block-list">
<li>Eine Berichtspflicht der Teilnehmenden an das Präsidium besteht innerhalb von 48h. </li>



<li>Eine Berichtspflicht an den Vorstand im Rahmen der nächsten Vorstandssitzung </li>
</ul>
</li>



<li>Die Repräsentation der Gesellschaft bei Konferenzen und Fortbildungen, beratende Funktionen sowie die Mitarbeit an wissenschaftlichen oder berufstheoretischen Konzepten in der Gesundheitspolitik im Auftrag der ÖGAM sowie vergleichbare Aktivitäten als Repräsentant:innen der ÖGAM haben entlang des Code-of-Conduct (Compliance-Richtlinien der ÖGAM) zu erfolgen.  
<ul class="wp-block-list">
<li>Dies gilt sinngemäß auch für vom Präsidium beauftragte Personen  </li>
</ul>
</li>



<li>Entscheidungen über (Nicht-)Teilnahme an und die Verwendung des Vereinslogos im Rahmen von Veranstaltungen, Fortbildungen (online wie Präsenz) und Presseauftritten entlang der ÖGAM- Compliance-Richtlinien- ggf. in Abstimmung mit dem Beirat für Fördermittel sind möglich </li>



<li>Sofern dem Präsidium die Entscheidung über finanzielle Mittel zusteht, dürfen diese ebenso verwendet werden für:  
<ul class="wp-block-list">
<li>das Einholen externer Expertise oder Beratung zur Erfüllung der Vereinszwecke und repräsentativer Funktionen wie z.B. Unterstützung für Presseauftritte (inkl. PR-Beratung, Video- und Fotodokumentation), Einladung von Experten zu Presseauftritten und öffentlichen Diskussionen, Einholen von Rechtsberatung oder Finanzberatung (Lohnverrechnung, Steuerberatung) </li>



<li>Abschließen eines APA-Presse Abos oder Aussendung </li>



<li>(Mit-)Herausgabe von Publikationen und wissenschaftlichen Beiträgen (Artikel, Podcasts, online-Fortbildungen u.ä.) nach entsprechender Prüfung </li>



<li>Kostendeckung von Vorstands- und Präsidiumssitzungen in Anwesenheit  </li>



<li>Entscheidung über den Einkauf/Nutzung von Kommunikationsmitteln und Software zur Erleichterung der Vereinsarbeit (z.B. Meetingplattform, Homepage u.ä.)  </li>
</ul>
</li>



<li>Auftragserteilung von Druckwerken und zur Online-Präsenz für PR- und Vereinszwecke 
<ul class="wp-block-list">
<li>Visitenkarten, Roll-ups, Urkunden, Homepage und Newsletter-Administration u.ä. </li>



<li>Freigabe von finanziellen Mitteln für repräsentative Zwecke und unerwarteter Ausgaben, welche Regionalgruppen zur Erfüllung des Vereinszweckes im Vorhinein beantragen.   </li>



<li></li>
</ul>
</li>
</ul>



<p>Sämtliche Entscheidungen unterliegen der Berichtspflicht an den Vorstand und müssen protokolliert bzw. die statutengerechte Nutzung der Mittel durch die Kassier:in dokumentiert werden.</p>



<p>Sämtliche finanzielle Ausgaben über diesen Rahmen hinausgehend müssen weiterhin durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden – dies kann auch im Umlaufbeschluss erfolgen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"> Ad 15. Erweiterter Vorstand</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 15. Bei Antrag auf eine (teil)geschlossene Vorstandssitzung muss in Rahmen der Tagesordnung der Vorstandsitzung ersichtlich sein, dass die Sitzung geschlossen ist oder einzelne Themen teilgeschlossen behandelt werden. </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Ad 16. Arbeitskreise</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ad 16. Auf Verlangen des Vorstandes müssen die Arbeitskreisleiter einen Tätigkeitsbericht bei der nächsten Vorstandssitzung vorlegen.</li>



<li>Tätigkeitsberichte der Arbeitskreise sind zur Nachvollziehbarkeit der Erfüllung der Vereinszwecke dem Protokoll der Generalversammlung schriftlich beizulegen. </li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Ad 17. Rechnungsprüfer:innen</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Klarstellung</strong>: Nach Rücktritt aus dem Präsidium können ehemalige Präsidiumsmitglieder nicht unmittelbar Rechnungsprüfer:innen werden, da dies eine Überprüfung des eigenen Entscheidungsraumes zu Folge haben könnte. Die Wahl zur Rechnungsprüfung eines ehemaligen Präsidiumsmitglieds ist somit erst nach Ablauf der vollen Funktionsperiode mit Entlastung des Präsidiums und zusätzlich einem Jahr Abstand in der darauffolgenden Generalversammlung frühestens möglich. </li>
</ul>



<p></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Warnung vor Falschmeldungen</title>
		<link>https://oegam.at/2023/12/warnung-vor-falschmeldungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sebastian Huter]]></dc:creator>
		<pubDate></pubDate>
				<category><![CDATA[ÖGAM]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://wigam.at/?p=4205</guid>

					<description><![CDATA[Aufgrund von vor allem in Deutschland kursierenden Falschmeldungen in Aufmachung eines &#8220;Rote Hand Briefs&#8221; warnt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vor Verunsicherung durch gezielte Desinformation. Dabei wird eine Verunreinigung von mRNA-Impfstoffen in&#8230;&#160;<a href="https://oegam.at/2023/12/warnung-vor-falschmeldungen/" rel="bookmark">Weiterlesen &#187;<span class="screen-reader-text">Warnung vor Falschmeldungen</span></a>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Aufgrund von vor allem in Deutschland kursierenden Falschmeldungen in Aufmachung eines &#8220;Rote Hand Briefs&#8221; warnt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vor Verunsicherung durch gezielte Desinformation. Dabei wird eine Verunreinigung von mRNA-Impfstoffen in den Raum gestellt. Diesbezüglich gibt es vom PEI eine Warnung vor der Falschmeldung sowie eine detaillierte Aufklärung über die Prüfung von mRNA-Impfstoffen.</p>



<p>Mehr Infos dazu unter:&nbsp;<a href="https://www.pei.de/DE/newsroom/mitteilungen/mitteilungen-inhalt.html">https://www.pei.de/DE/newsroom/mitteilungen/mitteilungen-inhalt.html</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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