Interne Ethikkommission der ÖGAM

Proponenten: Christoph Dachs, Reinhold Glehr und Manfred Maier

Präambel

Beim Vorstandswochenende im März 2009 hat die Generalversammlung der ÖGAM beschlossen, eine interne Ethikkommission einzurichten, die auf Basis der ebenfalls beschlossenen „ÖGAM- Richtlinie für den Umgang mit Fremdmitteln“ die Aufgabe hat, jede Publikation mit Geldzuwendung von Außen und jede Veranstaltung mit Geldzuwendungen von Außen zu überprüfen und eine Empfehlung an das Präsidium abzugeben. Die Proponenten wurden mit der Erstellung eines Konzepts für die Struktur und Arbeitsweise dieser Ethikkommission beauftragt. Dieses Proponenten - Kommitee hat folgenden Vorschlag erarbeitet:

1. Zielsetzung:

  • Die Ethikkommission (EK) ist eine interne, unabhängige und weisungsfreie Einrichtung der ÖGAM, die die Tätigkeiten der ÖGAM hinsichtlich der Einhaltung von ethisch-professionellen Standards überprüft. Ihr Votum dient der ÖGAM als Entscheidungsgrundlage und ihre Analysen als Argumentationshilfe nach innen und außen. Gemeinsames Ziel ist es, die Seriosität der ÖGAM als wissenschaftliche Fachgesellschaft zu sichern und transparent zu machen.

2. Aufgaben der Ethikkommission: 

  • Es ist die Aufgabe der EK, geplante Studien, Veranstaltungen und Publikationen der ÖGAM hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit den im März 2009 beschlossenen Richtlinien für den Umgang mit Fremdmitteln zu überprüfen. Obligatorisch ist eine derartige Überprüfung für alle Studien, Veranstaltungen und Publikationen, die im Namen der ÖGAM firmieren und die das Logo der ÖGAM verwenden. Eine Überprüfung derartiger Studien bzw. Veranstaltungen und Publikationen, die im Namen von Landesgesellschaften stattfinden, wird auf freiwilliger Basis empfohlen.
  • Nach einer sachlich-kritischen Auseinandersetzung mit der geplanten Aktivität der ÖGAM und ihrer Kompatibilität mit den internen Richtlinien erstellt die EK einen standardisierten, kurzen Bericht, in dem auf Basis der Analyse ein nachvollziehbares Votum der Ethikkommission und eine Empfehlung an das Präsidium zur weiteren Vorgangsweise formuliert wird.
  • Die Ethikkommission berücksichtigt bei ihrer Arbeit auch den allgemeinen „Code of Ethics“ (Verhaltenskodex) der ÖGAM, der als allgemeine ethische Leitlinie für Ärzte für Allgemeinmedizin und in Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin stehende Ärzte erarbeitet wurde/wird sowie einschlägig gültige Richtlinien oder Gesetze.
  • Die EK kann auch zu anderen Aktivitäten der ÖGAM und ihrer Mitglieder um ihre Stellungnahme und ihr Votum angefragt werden. Ebenso kann die EK von sich aus in Wahrnehmung ihrer Zielsetzung aktiv werden und eine Stellungnahme zu einem relevanten Thema für das Präsidium erarbeiten.

3. Zusammensetzung der Ethikkommission:

  • Die EK besteht aus 3 ordentlichen stimmberechtigten Mitgliedern; die Kooptierung einer weiteren Person, die mit dem von der der Ethikkommission zu behandelnden Antrag vertraut ist, ist im Einzelfall möglich, diese ist aber nicht stimmberechtigt.
  • Die Mitglieder der EK werden von der Generalversammlung der ÖGAM über Vorschlag der Landesgesellschaften gewählt; zusätzlich wird für die 3 Mitglieder jeweils ein Vertreter gewählt. Ihre Bestellung erfolgt für die gleiche Zeitdauer wie jene des Präsidiums der ÖGAM. Die Mitglieder und ihre Vertreter dürfen nicht dem Präsidium angehören.
  • Nach ihrer Wahl wählen die drei Mitglieder im Rotationsprinzip jährlich einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.
  • Die Entscheidung über ein Votum oder eine Empfehlung der EK wird mehrheitlich getroffen. 

4. Arbeitsweise der EK:

  • Die Stellungnahmen der EK sind in Form von standardisierten Anträgen/Formularen einzuholen.
  • Die EK erstellt ihre Stellungnahmen und Empfehlungen innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung.
  • Die EK gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die ihre detaillierte Arbeitsweise und die Funktionen ihrer Mitglieder regelt.