Fremdmittel-Richtlinien

Richtlinie für den Umgang mit Fremdmitteln

Stand März 2009

Die ÖGAM versteht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Förderung der Allgemeinmedizin. Sie befasst sich mit der Stellung der Allgemeinmedizin innerhalb des Gesundheitssystems, mit Aus- und Weiterbildung, Qualitätssicherung und Forschung. Um wirksam zu werden, muss sie in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Sie muss Positionen vertreten, Weiterbildung anbieten, Forschung fördern und deren Umsetzung betreiben. Dafür müssen finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

Damit ist die ÖGAM, wie die meisten anderen Institutionen und Fachgesellschaften auch, auf öffentliche Gelder und die Zusammenarbeit mit privaten Sponsoren angewiesen. Sponsoring soll dem Zweck dienen, ausreichend finanzielle Mittel für eine wirksame Arbeit der Fachgesellschaft bereitzustellen. Es fördert damit die Entwicklung der Allgemeinmedizin insbesondere im Sinne von wissenschaftlicher Tätigkeit, Fortbildung und Qualitätssicherung auf der erforderlichen breiten Basis.

Durch geeignete Regeln im Umgang mit Fremdgeldern soll eine inhaltliche Beeinflussung von ÖGAM - Aktivitäten im Sinne der Marktinteressen von Sponsoren verhindert werden, und zwar in einer auch von außen gut erkennbaren Art und Weise. Die ÖGAM hat deshalb ihre bereits 2004 erstellte Richtlinie, die auf den nationalen und internationalen Vorgaben aufbaut, ergänzt und aktualisiert:

  1. Die Durchführung wissenschaftlicher Studien im Namen oder mit Unterstützung der ÖGAM ist gebunden an die Erfüllung der ÖGAM - internen Kriterien.
  2. Interessenskonflikte müssen im Rahmen von Vorträgen und Publikationen entsprechend den internationalen Gepflogenheiten bei medizinischen Journalen deklariert werden.
  3. Die Transparenz muss durch Nennung von Sponsoren und Partnern bei Veranstaltungen und auf Druckwerken gewährleistet sein (gut sichtbar: nicht nur auf Begleitmedien).
  4. Die ÖGAM kann ihren Partnern Werbeflächen zur Verfügung stellen, wenn diese folgende Bedingungen erfüllen: Sie muss eindeutig als Werbung erkennbar seien und darf die eigentlichen Ziele der ÖGAM nicht behindern.
  5. Veranstaltungen oder Aussendungen zu einem einzelnen Produkt, durch die Herstellerfirma gesponsert, sind nur in sorgfältig begründeten Einzelfällen zulässig(z.B. die zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisse treffen nur für ein Produkt zu oder es gibt von einer Substanzklasse nur ein Produkt).
  6. Direktzahlungen von Sponsoren an Vortragende bei Kongressen und anderen Fortbildungsveranstaltungen sind nicht zulässig. Zahlungen erfolgen entweder direkt durch die ÖGAM oder über eine von ihr beauftragte dritte Stelle.
  7. Direkte Zahlungen von Sponsoren an Mitglieder, wenn diese in Zusammenhang mit oder im Auftrag der ÖGAM auftreten sind nicht zulässig.
  8. Aufwandsentschädigungen für ÖGAM – Mitglieder sind vom Vorstand leistungsbezogen festzulegen.

 

Literatur:

Im Rahmen der Generalversammlung in St. Gilgen 2017 erfolgte zusätzlich der Beschluss der ÖGAM-Richtlinien zum Umgang mit Förderungen mit Einrichtung des Arbeitskreis "Projektförderung" innerhalb der ÖGAM, der das Präsidium berät und unterstützt.